Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2000 |
Aktenzeichen: | VII R 85/99 |
Schlagzeile: |
Anrechnung von Gegenforderungen gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Gegenforderungen darf das Hauptzollamt jedenfalls dann nicht gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung aufrechnen, wenn diese konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden musste und die Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden ist.