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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2000
Aktenzeichen: VII R 85/99

Schlagzeile:

Anrechnung von Gegenforderungen gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung

Schlagworte:

Ausfuhrerstattung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Gegenforderungen darf das Hauptzollamt jedenfalls dann nicht gegen eine festgesetzte Ausfuhrerstattung aufrechnen, wenn diese konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden musste und die Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden ist.

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