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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2000
Aktenzeichen: VII R 63/99

Schlagzeile:

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Säumniszuschläge der GmbH

Schlagworte:

Erlass, Haftung, Säumniszuschläge, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners für die Hälfte der vom Steuerschuldner verwirkten Säumniszuschläge ist nicht deshalb ermessenswidrig, weil der Steuerschuldner in dem betreffenden Zeitraum zahlungsunfähig gewesen ist. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit rechtfertigen für sich allein keinen vollständigen Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit.

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