Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.12.2000 |
Aktenzeichen: | VII R 63/99 |
Schlagzeile: |
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Säumniszuschläge der GmbH
Schlagworte: |
Erlass, Haftung, Säumniszuschläge, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners für die Hälfte der vom Steuerschuldner verwirkten Säumniszuschläge ist nicht deshalb ermessenswidrig, weil der Steuerschuldner in dem betreffenden Zeitraum zahlungsunfähig gewesen ist. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit rechtfertigen für sich allein keinen vollständigen Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit.