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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2000
Aktenzeichen: VIII R 52/93

Schlagzeile:

Verlust einer Darlehensforderung keine nachträglichen Anschaffungskosten

Schlagworte:

Darlehen, Drittaufwand, Nachträgliche Anschaffungskosten

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und kann die GmbH das Darlehen wegen Vermögenslosigkeit nicht zurückzahlen, kann der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden. Es handelt sich um steuerlich unbeachtlichen Drittaufwand.

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