Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.11.2000 |
Aktenzeichen: | I R 90/99 |
Schlagzeile: |
Pensionsrückstellung für nichteheliche Lebensgefährtin
Schlagworte: |
nichteheliche Lebensgemeinschaft, Pensionsrückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, die eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten der nichtehelichen Lebensgefährtin des Geschäftsführers beinhaltet, so stellen die Zuführungen zu der entsprechenden Pensionsrückstellung nicht notwendig eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Zusage der Hinterbliebenenversorgung durch das Gesellschaftsverhältnis oder durch das Anstellungsverhältnis veranlasst ist.