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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2000
Aktenzeichen: III R 19/98

Schlagzeile:

Investitionszulage für Wirtschaftsgüter vor Betriebseröffnung

Schlagworte:

Betriebseröffnung, Investitionszulage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Investitionszulage ist nach ständiger Rechtsprechung auch für vor Betriebseröffnung angeschaffte Wirtschaftsgüter zu gewähren, sofern der Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird.
Der Beendigung der Anschaffung steht es nicht entgegen, wenn derartige Wirtschaftsgüter wegen der erst noch nachfolgenden Betriebseröffnung tatsächlich noch nicht eingesetzt werden.

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