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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2000
Aktenzeichen: III R 23/98

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.1998
Aktenzeichen: VI 40/98

Schlagzeile:

Kein Abzug höherer Unterhaltsleistungen neben Realsplitting als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Ehefrau, Realsplitting, Sonderausgabe, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die über den als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbetrag hinausgehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Finanzgericht Nürnberg 19.3.1998 VI 40/98

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