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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2001
Aktenzeichen: IV R 58/99

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.06.1999
Aktenzeichen: 6 K 4017/97 F

Schlagzeile:

Anforderungen an Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen bei Finanzierung der Darlehen aus zuvor geschenkten Mitteln

Schlagworte:

Angehöriger, Darlehen, Fremdvergleich, Mitunternehmer, Schenkung

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den volljährigen, finanziell unabhängigen Söhnen der Gesellschafter, bei denen die Darlehensbeträge aus zuvor von den Gesellschaftern geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs. Die Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge

Hinweis: Vergleiche nun zustimmend BMF-Schreiben vom 30.05.2001, BStBl I 2001, 348; früher dagegen: BMF-Schreiben vom 01.12.1992, BStBl I 1992, 729 Tz. 9.

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