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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.02.2001
Aktenzeichen: IV D 1 - S 7170 - 4/01

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14, 16 des Umsatzsteuergesetzes bei Sachverständigentätigkeit eines Arztes

Schlagworte:

Arzt, Sachverständiger, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:

Nach dem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 (Rechtssache C-384/98) sind Leistungen eines Arztes nur dann steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen
Gesundheitsstörungen dienen. Nach dem BMF-Schreiben ist daher die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist durch das BMF-Schreiben vom 8. November 2001 (Aktenzeichen IV D 1 - S 7170 - 201/01) ersetzt worden.

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