Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.02.2001 |
Aktenzeichen: | 13 K 3283/98 |
Schlagzeile: |
Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG nach Ablauf des Zweijahreszeitraums nicht möglich
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebsausgabe, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Nachweis, Rücklage, Überschussrechnung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 23/01 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Kann der Kläger nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums noch eine Ansparabschreibung geltend machen?
Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 06.03.2003 entschieden (unbegründet). Der Leitsatz der BFH-Entscheidung lautet:
Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, kann er eine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts nur dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn er die voraussichtliche Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig nachweist.