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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.12.2000
Aktenzeichen: 13 V 4212/00

Schlagzeile:

Beschränkung des sofort ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusts nach § 15 a Abs. 1 EStG. Zum Begriff der "Leistung" der Kommanditeinlage

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Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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