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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.2000
Aktenzeichen: 13 K 2943/96

Schlagzeile:

Anwendung für eine Fortbildungsveranstaltung "Studiengang zum Coach" wegen persönlichkeitsbildenden Charakters nicht als Werbungskosten abziehbar

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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