Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.02.2001 |
Aktenzeichen: | 1 k 1553/99 |
Schlagzeile: |
Anspruch auf Eigenheimzulage bei Nutzung einer Wohnung als Gästeunterkunft
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Gästeunterkunft, Objektbeschränkung, Selbstnutzung, Wohnung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Die für die Eigenheimzulage erforderliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist gegeben, wenn eine Wohnung als Gästeunterkunft genutzt wird.
Die Finanzrichter hatten über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Steuerzahlerin erwarb eine selbst genutzte Wohnung, für die sie die Eigenheimzulage beanspruchte. Später heiratete sie einen im selben Haus wohnenden Mann und zog in dessen Eigentumswohnung, die ebenfalls nach dem Eigenheimzulagengesetz gefördert wurde. Die alte Wohnung wurde nur noch als Gästeunterkunft genutzt.
Nach Auffassung der Richter war die für eine Eigenheimzulage erforderliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gegeben. Das Finanzgericht kam zudem zu dem Ergebnis, dass die Objektbeschränkung für Wohnungen, die im räumlichen Zusammenhang stehen, dann nicht gilt, wenn der Anspruchsberechtigte die geförderte Wohnung bereits vor der Heirat angeschafft hatte. Folglich ist für beide Wohnungen die Eigenheimzulage zu gewähren.