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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2000
Aktenzeichen: XI R 32/00

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.10.1998
Aktenzeichen: VII 213/96

Schlagzeile:

Beratungshonorar eines leitenden Angestellten als Arbeitslohn

Schlagworte:

Gewerbebetrieb, Nichtselbständige Tätigkeit

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Honorar, das ein leitender Angestellter von seinem Arbeitgeber dafür erhält, dass er diesen bei Verhandlungen über den Verkauf des Betriebes beraten hat, gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.

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