Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2000 |
Aktenzeichen: | XI R 32/00 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.10.1998 |
Aktenzeichen: | VII 213/96 |
Schlagzeile: |
Beratungshonorar eines leitenden Angestellten als Arbeitslohn
Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Nichtselbständige Tätigkeit
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Honorar, das ein leitender Angestellter von seinem Arbeitgeber dafür erhält, dass er diesen bei Verhandlungen über den Verkauf des Betriebes beraten hat, gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.