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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2001
Aktenzeichen: VIII R 30/99

Schlagzeile:

Erfassung von Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

Schlagworte:

Dienstleistung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Feststellungsbescheid, Gewinnvorab, Sonderbetriebseinnahmen, Tätigkeitsvergütung, Zinsen

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Über die Frage, ob Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mit bindender Wirkung auch für den Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG zu entscheiden.

Hinweis: In seiner Entscheidung hat sich der BFH auch zur Abgrenzung von Dienstleistungsentgelt und Gewinnvorab geäußert.

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