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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2001
Aktenzeichen: 6 K 2061/97 K, F

Schlagzeile:

Voller Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Schulung von Kunden

Schlagworte:

Bewirtung, Kunden, Schulung, Verpflegung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bewirtungskosten für die Mitarbeiter von Kunden sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten vereinbart, Schulungen durchzuführen und dabei auch Unterkunft und Verpflegung zu gewähren.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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