Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.2001 |
Aktenzeichen: | 6 K 2061/97 K, F |
Schlagzeile: |
Voller Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Schulung von Kunden
Schlagworte: |
Bewirtung, Kunden, Schulung, Verpflegung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Bewirtungskosten für die Mitarbeiter von Kunden sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten vereinbart, Schulungen durchzuführen und dabei auch Unterkunft und Verpflegung zu gewähren.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.