Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.11.1999 |
Aktenzeichen: | XII 343/96 |
Schlagzeile: |
Verteilung des Übergabegewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Schlagworte: |
Buchwerteinbringung, Einbringung, Übergangsgewinn
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Geht ein Steuerpflichtiger vor Einbringung seiner Einzelpraxis in eine neu gegründete Sozietät von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG über, so hat er jedenfalls bei Buchwerteinbringung keinen Anspruch auf Billigkeitsverteilung eines etwa dabei entstehenden Übergangsgewinns.
Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 13.09.2001 (Aktenzeichen IV R 13/01) wie folgt entschieden:
Ein Freiberufler, der im Zusammenhang mit der Einbringung seiner Einzelpraxis in eine neu gegründete Sozietät zum Bestandsvergleich übergeht, hat dann keinen Anspruch darauf, den Übergangsgewinn auf drei Jahre zu verteilen, wenn die Einbringung zu Buchwerten erfolgt.