Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2001 |
Aktenzeichen: | II 718/99 |
Schlagzeile: |
Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn und keinen steuerfreien Auslagenersatz dar
Schlagworte: |
Arbeitgeber, Arbeitslohn, Arbeitszimmer, Auslagenersatz, Bürokostenzuschuss, Mietersatz, Werbungskosten, Zuschuss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Bei einem Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer des Arbeitnehmers handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht um steuerfreien Auslagenersatz. Im Streitfall hatte der Arbeitsgeber seinen Außendienstmitarbeitern die Kosten für die Unterbringung der vom Arbeitgeber gestellten technischen Bürogeräte und Modelle des Produktsortiments sowie für Kundenbesuche pauschal erstattet.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 76/01 (Abgabe; altes Aktenzeichen VI R 48/01). Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Mietkostenzuschüsse des Arbeitsgebers zu den von den Außendienstmitarbeitern im eigenen Haus oder in der Wohnung unterhaltenen Büroraum für die Unterbringung der vom Arbeitgeber gestellten technischen Bürogeräte und Modelle des Produktsortiments sowie für Kundenbesuche als pauschaler Werbungskostenersatz steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreier Auslagenersatz, weil damit lediglich Aufwendungen vergütet werden, die dem Mitarbeiter durch seine vertragsgemäße Tätigkeit entstehen (kein Ertrag der Arbeitsleistung)?
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.03.2006, Aktenzeichen IX R 76/01 (unbegründet).