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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2000
Aktenzeichen: X R 1/97

Schlagzeile:

Wertpapierhandel nur in Ausnahmefällen gewerblich

Schlagworte:

Gewerbebetrieb, Option, Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der An- und Verkauf von Optionskontrakten selbst in größerem Umfang begründet im Allgemeinen keinen Gewerbebetrieb. Eine gewerbliche Betätigung setzt jedenfalls voraus, dass der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält. Dies führt im Falle von Verlusten dazu, dass diese sich nicht steuermindernd auswirken, sondern der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sind.

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