Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2001 |
Aktenzeichen: | I R 27/99 |
Schlagzeile: |
Tantieme bei Gehaltsverzicht als verdeckte Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Verzichtet der alleinige Gesellschafter einer GmbH wegen verschlechterter Gewinnsituation der Gesellschaft auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt, jedoch nicht auf die ihm zugesagte Gewinntantieme, so führt die "stehengelassene" Tantieme jedenfalls dann zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn sie weder zeitlich noch betragsmäßig begrenzt wird.
Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2002 (Aktenzeichen IV A 2 – S 2742 - 4/02) befasst sich mit den Auswirkungen des BFH-Urteils. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind künftig ergänzend zu Abschnitt 33 der Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) weitere Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden.