Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2001 |
Aktenzeichen: | VII R 59/99 |
Schlagzeile: |
Befreiung von der Kfz-Steuer bei humanitären Hilfsgütertransporten
Schlagworte: |
Hilfsgütertransporte, Kfz-Steuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5a KraftStG ("humanitäre Hilfsgütertransporte") setzt nicht voraus, dass die Transportleistungen zur Linderung einer akuten humanitären Notlage durchgeführt werden, sofern die Hilfsgüter zur Deckung des existenznotwendigen Bedarfs dienen. Waren, die im Rahmen einer Aufbau- und Entwicklungshilfe zur Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung notwendig sind oder dem wirtschaftlichen Wiederaufbau dienen, gehören jedoch nicht zu den Hilfsgütern.