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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.03.2001 |
| Aktenzeichen: | VIII R 37/00 |
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Schlagzeile: |
Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch endet nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist
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Schlagworte: |
Erstattungsanspruch, Festsetzungsfrist, Steueranspruch
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
§ 171 Abs. 14 der Abgabenordnung, nach dem die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist, ist verfassungsgemäß.

