Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.03.2001 |
Aktenzeichen: | 4 K 7352/99 E |
Schlagzeile: |
Ablösung eines bei Vermögensübergabe vereinbarten Wohnungsnießbrauchsrechts als dauernde Last
Schlagworte: |
Angehörige, Dauernde Last, Sonderausgabe, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Zahlungen an die Mutter zur Ablösung eines im Rahmen der Vermögensübergabe vereinbarten Wohnungsnießbrauchsrechts stellen dauernde Lasten dar und sind als Sonderausgaben in voller Höhe steuermindernd zu berücksichtigen.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet X R 38/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Zahlungen an die Mutter zur Ablösung eines im Rahmen der Vermögensübergabe vereinbarten Wohnungs-/Nießbrauchsrechts als dauernde Last. Tatsächliche Durchführung des Versorgungsvertrags (Fremdvergleich), wenn eine vereinbarte Wertsicherungsklausel nicht eingehalten wird?