Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.05.2001
Aktenzeichen: XI B 151/00

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2000
Aktenzeichen: 4 V 1612/00 E, 4 V 1617/00 E

Schlagzeile:

Keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

Schlagworte:

Mindestbesteuerung, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Vermieter

Kurzkommentar:

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung keine ernstlichen Zweifel. Dies gilt jedenfalls, soweit es sich bei den negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handelt, die auch durch nach dem Fördergebietsgesetz begünstigte Investitionen entstanden sind.

Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (EStG) ist die Summe der positiven Einkünfte, soweit sie den Betrag von 100.000 DM übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern.

zur Suche nach Steuer-Urteilen