Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.11.2000 |
Aktenzeichen: | 2 K 2753/99 |
Schlagzeile: |
Ausrüstung eines Computers mit Soundkarte und Lautsprecher ist kein Indiz für private Verwendung
Schlagworte: |
Computer, Lautsprecher, Soundkarte
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Ausrüstung eines Computers mit Soundkarte und Lautsprecher kann vom Finanzamt nicht als Indiz für eine private Verwendung angeführt werden. Diese Ausstattung gehört bei leistungsfähigen Multimedia-PC im häuslichen Bereich heute zum Standard.
Hinweis: In älteren Verfügungen stellt die Finanzverwaltung darauf ab, ob der häusliche PC derart ausgestattet ist, daß die berufliche Verwendung schlüssig erscheint. Das ist überholt. Jeder moderne PC ist sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Einsatz geeignet. Ein Internetanschluß ist ebenso längst kein Indiz mehr für eine private Verwendung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.