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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2000
Aktenzeichen: II R 42/99

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.07.1998
Aktenzeichen: 4 K 30/95 Erb

Schlagzeile:

Bereicherung auf Kosten der Altgesellschafter bei Übernahme neuer Geschäftsanteile durch Dritte

Schlagworte:

Angehörige, Beteiligung, Freigebige Zuwendung, Kapitalgesellschaft, Schenkungsteuer

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Werden im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, sind sie mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Die Bereicherung beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar.

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