Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.03.2001 |
Aktenzeichen: | V R 11/98 |
Schlagzeile: |
Rückgängigmachung eines etwaigen Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers als Voraussetzung für Rechnungskorrektur
Schlagworte: |
Berichtigung, Rechnung, Vorsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrages setzt voraus, dass ein etwaiger Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers rückgängig gemacht worden ist.