Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.03.2001
Aktenzeichen: V R 11/98

Schlagzeile:

Rückgängigmachung eines etwaigen Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers als Voraussetzung für Rechnungskorrektur

Schlagworte:

Berichtigung, Rechnung, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrages setzt voraus, dass ein etwaiger Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers rückgängig gemacht worden ist.

zur Suche nach Steuer-Urteilen