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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2001
Aktenzeichen: II R 39/99

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.01.1999
Aktenzeichen: 5 K 794/97

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei unerschlossenem Grundstück

Schlagworte:

Bemessungsgrundlage, Erschließungskosten, Erwerb, Erwerber, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Übernahme, Unbebautes Grundstück

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages noch unerschlossenes Grundstück als solches ("unerschlossen") zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.

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