Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2001 |
Aktenzeichen: | II R 39/99 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.01.1999 |
Aktenzeichen: | 5 K 794/97 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuer bei unerschlossenem Grundstück
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Erschließungskosten, Erwerb, Erwerber, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Übernahme, Unbebautes Grundstück
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages noch unerschlossenes Grundstück als solches ("unerschlossen") zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.