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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2001
Aktenzeichen: 10 K 2455/96

Schlagzeile:

Austausch von Elektrospeicher-Heizungen als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Asbest, Außergewöhnliche Belastung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Die Kosten für einen Austausch von Elektrospeicher-Heizungen wirken sich nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus, wenn die Asbesthaltigkeit der ausgetauschten Geräte nachgewiesen ist. Dabei mindert ein bereits eingetretener wirtschaftlicher Verbrauch der ausgetauschten Geräte die abzugsfähigen Kosten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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