Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2001 |
Aktenzeichen: | I R 40/00 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.07.1998 |
Aktenzeichen: | I 118/98 |
Schlagzeile: |
Überstundenvergütung für GmbH-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Gesellschaftergeschäftsführer, Körperschaftsteuer, Überstundenvergütung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Eine Überstundenvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stellt grundsätzlich eine verdeckten Gewinnausschüttung dar. Das gilt auch dann, wenn Überstundenvergütungen an mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden und die Geschäftsführer keine Ansprüche auf eine Gewinntantieme haben.