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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2001
Aktenzeichen: 14 K 63/01

Schlagzeile:

Kürzung der Ausbildungsvergütung eines volljährigen Kindes nicht zwingend kindergeldschädlich

Schlagworte:

Eigene Einkünfte, Einkünfte und Bezüge, Einkunftsgrenze, Gestaltungsmissbrauch, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein freiwilliger Lohnverzicht mit dem Ziel, den Kindergeldanspruch zu erhalten, ist unwirksam. Wird der Grenzwert für die schädliche Höhe der Einkünfte von volljährigen Kindern jedoch aus sonstigen vernünftigen Gründen – zum Beispiel Kürzung des Lohns aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers – unterschritten, geht das Kindergeld nicht verloren.

Hinweis: Zum gleichen Ergebnis kommt das Finanzgericht Thüringen in einer Entscheidung vom 31.01.2001 (Aktenzeichen III 32/00). Ein freiwilliger Verzicht auf Weihnachtsgeld führt als Gestaltungsmißbrauch hingegen nicht zur Rettung des Kindergeldes (Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 07.02.2002, Aktenzeichen 2 K 293/00).

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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