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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.06.2000
Aktenzeichen: 13 K 4307/99

Schlagzeile:

Volle Eigenheimzulage für Anbau auch bei teilweiser Überlassung an Angehörige

Schlagworte:

Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Erweiterung, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Wird in einem Haus eine Wohnung selbstgenutzt und die andere unentgeltlich an Angehörige überlassen, ist bei einem Anbau, der beide Wohnungen vergrößert, die volle Eigenheimzulage zu gewähren.

Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 18.07.01 (Aktenzeichen IX R 75/00) wie folgt entschieden:
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu beurteilende Objekte (Erweiterungen) im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes. Die Wohnung und ihre Erweiterung müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert werden kann.

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