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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.03.2001
Aktenzeichen: VI R 175/99

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.1999
Aktenzeichen: 13 K 5106/98

Schlagzeile:

Umzugskosten bei Fahrzeitersparnis von einer Stunde immer abzugsfähig

Schlagworte:

Berufliche Veranlassung, Ehegatten, Heirat, Umzugskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Beträgt bei einem Umzug die arbeitstägliche Fahrzeitersparnis eines Arbeitnehmers mindestens eine Stunde, dann können in jedem Fall die Umzugskosten als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt sogar dann, wenn der Umzug im Zusammenhang mit einer heiratsbedingten Gründung eines gemeinsamen Haushalts steht.

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