Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 22.05.2001 |
Aktenzeichen: | VII R 33/00 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.04.1999 |
Aktenzeichen: | 4 K 1409/98 Z |
Schlagzeile: |
Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers
Schlagworte: |
Mineralöl, Selbstbehalt, Steuererstattung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der vom Verkäufer von Mineralöl bei Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers zu tragende Selbstbehalt in Höhe von 10.000 DM ist vom vergütungsfähigen Anspruch in Abzug zu bringen. Vergütungsfähig ist der Anspruch, der sich aus der Summe der Mineralölsteuerbeträge ergibt, die in den ausgefallenen Kaufpreisforderungen, für die jeweils alle weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 MinöStV erfüllt sind, enthalten sind.