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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2001
Aktenzeichen: VI R 2/98

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.1996
Aktenzeichen: III 63/96

Schlagzeile:

Steuerfreie Erstattung von Reisekosten auch bei Lohnumwandlung möglich

Schlagworte:

Arbeitslohn, Barlohnumwandlung, Lohnumwandlung, Reisekosten

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Reisekosten-Erstattungen sind auch dann nach Paragraf 3 Nummer 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.

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