Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.04.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 2/98 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.10.1996 |
Aktenzeichen: | III 63/96 |
Schlagzeile: |
Steuerfreie Erstattung von Reisekosten auch bei Lohnumwandlung möglich
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Barlohnumwandlung, Lohnumwandlung, Reisekosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Reisekosten-Erstattungen sind auch dann nach Paragraf 3 Nummer 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.