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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2000
Aktenzeichen: II 834/98

Schlagzeile:

Kosten für Prozeß wegen Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten

Wichtig für:

Alleinerziehende, Familien

Kurzkommentar:

Die Kosten eines Zivilprozesses des Vaters gegen die Mutter eines nichtehelichen Kindes mit dem Ziel, sein Umgangsrecht durchzusetzen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Eine in einem Zivilrechtsverfahren angestrebte gerichtliche Entscheidung über den persönlichen Umgang mit Kindern ist nach Meinung der Finanzrichter - anders als in den Fällen der Ehescheidung - nicht zwingend erforderlich.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 31/00. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Prozesskosten für einen Zivilprozess wegen des Umgangsrechts als nichtehelicher Vater als außergewöhnliche Belastung?

Hinweis: Das BFH-Verfahren ist erledigt durch Urteil vom 04.12.2001 (Zurückverweisung). Das BFH-Urteil können Sie in der Datenbank aufrufen.

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