Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2000 |
Aktenzeichen: | 15 K 857/97 |
Schlagzeile: |
Anspruch auf Kindergeld für behinderte Kinder trotz Eigentumswohnung
Schlagworte: |
Behinderter, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Selbstunterhalt, Vermögen
Wichtig für: |
Behinderte, Familien
Kurzkommentar: |
Eltern haben für ein behindertes, volljähriges Kind auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn dem Kind eine Eigentumswohnung gehört. Voraussetzung ist allein, dass die Einkünfte und Bezüge den schädlichen Grenzbetrag nicht überschreiten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 58/00. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz wie bei nicht behinderten Kindern für die Gewährung eines Kinderfreibetrages nicht anzusetzen oder gebietet die Bedürftigkeitsregelung des zivilen Unterhaltsrechts (§ 1602 Abs. 1 BGB) grundsätzlich den Einsatz des eigenen Vermögens zur Deckung des Lebensbedarfs?
Aktuelle Ergänzung: Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig, da die Revision zurückgenommen wurde.