Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2001 |
Aktenzeichen: | 6 K 2164/00 |
Schlagzeile: |
Intensiv-Sprachkurs in England als Werbungskosten anerkannt
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Ein Arbeitnehmer, der in seinem Beruf die englische Sprache beherrschen muss, kann die Aufwendungen für einen 14-tägigen Intensivkurs in England als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzgericht begründet dies damit, dass die Aufwendungen auch bei einem Lehrgang im Inland anzuerkennen gewesen wären.
Das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg ist rechtskräftig.