Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2001 |
Aktenzeichen: | 6 K 1528/00 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung von Rentennachzahlungen bei Ermittlung der kindergeldrelevanten Einkünfte und Bezüge
Schlagworte: |
Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Kindergeld, Rente, Zufluss
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 96/01 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Ist eine Rentennachzahlung im Zuflussjahr in voller Höhe bei den Einkünften und Bezügen des Kindes zu berücksichtigen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? Findet § 11 EStG auf Bezüge Anwendung?
Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 16.04.2002 (Aktenzeichen: VIII R 96/01) entschieden (unbegründet). Das BFH-Urteil wurde nicht veröffentlicht.