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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2001
Aktenzeichen: 6 K 1528/00

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Rentennachzahlungen bei Ermittlung der kindergeldrelevanten Einkünfte und Bezüge

Schlagworte:

Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Kindergeld, Rente, Zufluss

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 96/01 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Ist eine Rentennachzahlung im Zuflussjahr in voller Höhe bei den Einkünften und Bezügen des Kindes zu berücksichtigen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? Findet § 11 EStG auf Bezüge Anwendung?

Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 16.04.2002 (Aktenzeichen: VIII R 96/01) entschieden (unbegründet). Das BFH-Urteil wurde nicht veröffentlicht.

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