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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.01.2000
Aktenzeichen: III R 36/95

Schlagzeile:

Steuervorteil für hauswirtschaftliche Arbeiten der Lebensgefährtin

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Eheähnliche Gemeinschaft, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Eheähnliche Gemeinschaften

Kurzkommentar:

Aufwendungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die eine Lebensgefährtin für den mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden körperbehinderten Partner leistet, können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Zahlungen an einen Ehepartner sind hingegen nicht steuerlich abzugsfähig.

Wichtige Ergänzung: Mit BMF-Schreiben vom 13. September 2001 (Aktenzeichen IV C 4 - S 2285 - 49/01) hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, die Aufwendungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die eine Lebensgefährtin leistet, nur in dem Sonderfall anzuerkennen, dass der Steuerpflichtige schwer behindert (Grad der Behinderung mindestens 50) ist.

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