Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.2001 |
Aktenzeichen: | IV R 6/00 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.10.1999 |
Aktenzeichen: | II 666/98 |
Schlagzeile: |
Auch Fahrten zur Arbeit mit Motorboot sind abzugsfähig
Schlagworte: |
Arzt, Betriebsausgabe, Entfernungspauschale, Motorboot, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Fährt ein Arbeitnehmer mit dem eigenen Motorboot von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte, sind die Kosten nicht generell vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen. Es gelten jedoch die gleichen Pauschalen wie bei der Benutzung eines Pkw. Im Urteilsfall war ein Arzt mit einem Motorboot zu einer Klinik gefahren, die sich auf einer Insel befand.