Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.06.2001 |
Aktenzeichen: | 13 K 4526/96 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen eines DiplIng. Der Luft- und Raumfahrttechnik zum Erwerb des Luftfahrtscheins für Berufsflugzeugführer als Fortbildungskosten
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.