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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.05.2001
Aktenzeichen: 2 K 1565/00

Schlagzeile:

Bewerbungsschreiben sind ein geeigneter Nachweis für Bemühungen um eine Lehrstelle

Schlagworte:

Bewerbung, Kindergeld, Lehrstelle, Stellensuche

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Position von Eltern gestärkt, deren Kinder keine Lehrstelle finden. Die Richter entschieden, dass die Familienkasse bereits gezahltes Kindergeld nicht mit dem Argument zurückfordern kann, Bewerbungsschreiben seien kein geeigneter Nachweis für Bemühungen um eine Lehrstelle.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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