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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 03.07.2001
Aktenzeichen: 13 V 952/01

Schlagzeile:

Zur Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 1 AO, § 76 FGO) des Steuerpflichtrigen beim Nachweis von Schulden im Rahmen einer VSt-Veranlagung.

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Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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