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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.05.2001
Aktenzeichen: VI R 123/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2000
Aktenzeichen: 10 K 5969/97

Schlagzeile:

Geldwerter Vorteil bei Belegschaftsrabatten trotz günstigerer Konkurrenzangebote

Schlagworte:

Dritter, Rabattfreibetrag, Sachbezug, Versicherung

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Ob ein geldwerter Vorteil durch die verbilligte Überlassung einer Ware oder Dienstleistung gegeben ist, ist allein anhand des üblichen Endpreises für die konkrete Ware oder Dienstleistung zu ermitteln. Ein geldwerter Vorteil ist auch dann gegeben, wenn der übliche Endpreis für funktionsgleiche und qualitativ gleichwertige Waren oder Dienstleistungen anderer Hersteller oder Dienstleister geringer ist als der der konkreten Ware oder Dienstleistung, die verbilligt überlassen wird.

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