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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2001
Aktenzeichen: IV R 10/00

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.01.1999
Aktenzeichen: 11 K 7503/97.G

Schlagzeile:

Gewerbesteuer bei Leistungen nur gegenüber Angehörigen

Schlagworte:

Buchhaltung, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Steuerpflichtiger beteiligt sich auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er seine Leistungen nur Angehörigen gegenüber erbringt.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine selbständig tätige Stundenbuchhalterin keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt .

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