Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.06.2001 |
Aktenzeichen: | IV R 10/00 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.1999 |
Aktenzeichen: | 11 K 7503/97.G |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuer bei Leistungen nur gegenüber Angehörigen
Schlagworte: |
Buchhaltung, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Steuerpflichtiger beteiligt sich auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er seine Leistungen nur Angehörigen gegenüber erbringt.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine selbständig tätige Stundenbuchhalterin keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt .