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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.08.2001
Aktenzeichen: V R 1/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.09.2000
Aktenzeichen: 15 K 1865/98 U

Schlagzeile:

Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Herstellungs- und Reparaturaufwendungen für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen

Schlagworte:

Aufteilungsmethode, Ertragswertmethode, Nutzfläche, Vermietung, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bei Herstellungs- und Reparaturaufwendungen für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangumsätze als sachgerechte Schätzung (vgl. § 15 Abs. 4 UStG) anzuerkennen.

Hinweis: Die Finanzverwaltung hat die Finanzämter angewiesen, die Grundsätze des BFH-Urteils nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. In der Regel sei bei gemischt genutzten Grundstücken der Aufteilungsschlüssel „anteilige Nutzfläche“ zu verwenden, wie es im Abschnitt 208 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) festgelegt ist (Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 19.11.2002, Aktenzeichen IV B 7 – S 7306 – 25/02).

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