Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 24.10.2001
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2253 a - 15/01

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren bei geschlossenen Fonds

Schlagworte:

Eigenkapitalvermittlungsprovision, Gebühren, Geschlossener Immobilienfonds, Mietgarantie, Treuhänder

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 8. Mai 2001 hat der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen IX R 10/96) zur ertragsteuerlichen Behandlung der Eigenkapitalvermittlungsprovision bei einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden, dass auch "Gebühren" für in gesonderten Verträgen vereinbarte Dienstleistungen (zum Beispiel Mietgarantie, Treuhänderleistung), die ein Anleger in einem geschlossenen Immobilienfonds auf Grund der modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an der bezugsfertigen Immobilie entrichtet, nicht den sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern den Anschaffungskosten zuzurechnen sind. Mit dem BMF-Schreiben wird die bisherige Verwaltungsauffassung im sog. 4. Bauherren-Erlass aufgegeben, allerdings mit einer Übergangsregelung.

zur Suche nach Steuer-Urteilen