Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 01.11.2001 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 1900 -292/01 |
Schlagzeile: |
Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Mit dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Ab 1. Januar 2002 haben danach unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 Prozent der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vorzunehmen, wenn nicht eine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden. Ausführlich geht das BMG in einem Anwendungsschreiben auf die Neuregelung ein.