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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.08.2001
Aktenzeichen: IX R 20/99

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.1999
Aktenzeichen: 10 K 350/96

Schlagzeile:

Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

Schlagworte:

Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Mit der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG entscheidet die zuständige Gemeindebehörde für die Finanzbehörden bindend, was unter "Modernisierung" und "Instandsetzung" i.S. von § 177 BauGB zu verstehen ist.

2. Die Gemeindebehörde entscheidet aber nicht bindend über die persönliche Abzugsberechtigung, also nicht darüber, wer Her-stellungskosten getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigtem zuzurechnen sind (Anschluss an das Senatsurteil vom 6. März 2001 IX R 64/97, DB 2001, 1592 zu § 82i EStDV).

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