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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.09.2001
Aktenzeichen: 3 K 2464/98

Schlagzeile:

Branntweinsteuerentstehung im Steueraussetzungsverfahren

Schlagworte:

Entziehung, Steueraussetzungsverfahren, Verwaltungsdokument, Zollamtliche Überwachung

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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